59/B Pfattner Graben
Fischereisaison: 9.Februar bis 31. Oktober
Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, davon höchstens 2 Hybriden von min. 35cm u. 1 Äsche von min. 40cm
Die Marmorierte ist ganzjährig geschont- Entnahme verboten!
Reviergrenzen: von der Brücke beim Friedhof in Pfatten bis zur Mündung in die Etsch.
ACHTUNG: Vom Ursprung bis zur Brücke beim Friedhof in Pfatten ist das Angeln verboten (Aufzuchtgebiet)!
Erlaubte Köder: Fliegenfischen, toter Köderfisch, Spinnfischen mit Kunstködern, je mit 1 Einzelhaken od. 1 Drilling ohne Widerhaken.
Vom 01.10 bis 31.10. darf nur mit der Fliege gefischt und max. zwei Trockenfliegen, Nassfliegen od. Nymphen (Streamer verboten) verwendet werden. Vorfachbeschwerung verboten.