53/B – Gießengraben (auch Nalsergießen genannt)
Fischereisaison: 09. Februar bis 31. Oktober
Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, davon höchstens 2 Hybriden von min. 35cm u. 1 Äsche von min. 40cm
Die Marmorierte ist ganzjährig geschont- Entnahme verboten!
Reviergrenzen: von der „Feichtwaldbrücke“ bis zur Mündung in die Etsch (ca. 1km unterhalb der Vilpianerbrücke orogr.rechts)
Fischgänge: Zwei pro Woche und max. 15 im Jahr.
Erlaubte Köder: Fliegenfischen (inkl. Tenkara), mit max. 2 Fliegen, toter Köderfisch, Spinnfischen mit Kunstködern (=Gummiköder, Spinner, Blinker, Wobbler etc.), Mais und Boilies. Alle Techniken, mit Ausnahme des Fliegenfischen & Tenkara, mit nur einer Anbiss Stelle (=ein Einzelhaken od. ein Zwillingshaken od. ein Drilling – alle ohne Widerhaken).
Im Monat Oktober darf nur mit der Fliegenrute gefischt und max. zwei Trockenfliegen, Nassfliegen od. Nymphen (Streamer und Vorfachbeschwerung verboten) verwendet werden. Regenbogenforelle, Hybride und Bachforelle sowie Äsche dürfen auch im Oktober entnommen werden.