56 A/B – Etsch Graben
Fischereisaison: 09. Februar bis 30. November
Entnahme pro Tag: max. 3 Fische pro Tag unabhängig ob Karpfen oder Hecht
Reviergrenzen: der gesamte Lauf vom Ursprung bis zur Einmündung in die Etsch.
Erlaubte Köder: alle vom Landesgesetz erlaubten Köder.
ACHTUNG: Das Fischen mit dem lebenden und Toten Köderfisch ist untersagt!