58/A – Etsch Graben
Fischereisaison: 9. Februar bis 30. November
Entnahme pro Tag: max. 3 Fische pro Tag, unabhängig ob Karpfen oder Hecht
Reviergrenzen: (Stampfl – und Perele-Graben samt Nebenflüssen) vom Ursprung in der Örtlichkeit Schwefelbad bis zur Einmündung in die Etsch.
Erlaubte Köder: alle vom Landesgesetz erlaubten Köder.
ACHTUNG: Das Fischen mit dem lebenden und toten Köderfisch ist untersagt!