7B/B- Etsch Fliegenzone
Fischereisaison: 9 Februar bis 31. Oktober
Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, von denen höchstens 1 Bachforelle von min.35cm.
Die Marmorierte, deren Hybriden, sowie die Äsche sind in diesem Abschnitt ganzjährig geschont – striktes Entnahmeverbot!
Fischgänge: 1 Fischgang pro Woche
Reviergrenzen: Etsch vom Zusammenfluss mit dem Rambach bis zur Brücke unterhalb des Klärwerkes in Glurns.
Erlaubte Köder: In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen erlaubt.
Im Oktober darf nur mit der Fliegenrute u. max. zwei künstlichen Fliegen (Trocken, Nassfliegen od. Nymphen – Streamer verboten) gefischt und nur die Regebogenforelle entnommen werden Die Beschwerung des Vorfaches ist untersagt.
Im Oktober sollte nicht gewatet werden um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören.